Parken gerade in Großstädten ist mit dem Smart eine Freude. Aber es gibt einiges zu beachten:
Wenn einige Regeln und Anforderungen beachtet werden, kann mit dem smart city-coupé/cabrio quer zur Fahrtrichtung geparkt werden. Es sind dabei die besonderen Umstände des einzelnen Falls zu beachten; in der Rechtssprechung gibt es weiterhin Unklarheiten, das Querparken wird teilweise geduldet.
1. der fließende Verkehr darf nicht behindert werden (d.h. der Parkplatz muss tief genug sein, der smart muss komplett auf den Parkstreifen passen)
2. der fließende Verkehr darf nicht gefährdet werden (besondere Sorgfalt beim ein- bzw. ausparken)
3. der vorhandene Parkraum muss knapp sein (wenn Längsparken möglich ist, so ist Querparken nicht erlaubt)
4. Beachtung der örtlichen Gegebenheiten.
(Hinweis: die Angaben gelten nur für Deutschland. Die Angaben sind rein informativ, wir übernehmen keinerlei Haftung).
In der ADAC-Motorwelt 12/05 ist ein Urteil abgedruckt, wonach das Querparken erlaubt ist ("nach ständiger BGH-Rechtssprechung soll der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal genutzt werden (AG Viechtach, DAR 05, 704)")
Es gibt auch ein kleines Video über Online-Rechtsberatung, wo das Thema "Querparken" war. Das Video kann man sich hier ansehen: Rechtsberatung Querparken
3-Meter Parkplätze sind bereits in vielen Städten vorhanden. In Hamburg gibt es folgende Plätze:
Hotel Marriott, 20354 Hamburg (Neue ABC Strasse), keine Sonderkonditionen
Hanse-Viertel, 20354 Hamburg (Hohe Bleichen), Spezialpreis für Smart!
Deutsch-Japanisches Zentrum, 20355 Hamburg (Düsternstrasse), Spezialpreis für Smart